Schiller-Grundschule
Rodewisch
Inklusion
Grundlage
“Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
werden in der Grundschule entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit
grundsätzlich in allen Fächern nach den Lehrplänen der
Grundschule unterrichtet (lernzielgleiche inklusive Unterrichtung)“
(§16 SOGS)
Inklusion ist nur mit einer entsprechenden Einstellung aller Beteiligten erfolgreich möglich!
Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Wenn bei einem Schulanfänger oder Schüler z.B. Sprachauffälligkeiten von Eltern, Erziehern
oder Lehrern erkannt werden, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag zur Einleitung des
Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen. Dieser
Antrag wird durch die Grundschule mit Einverständnis der Eltern beim Landesamt für Schule
und Bildung (LaSuB) gestellt.
Das LaSuB leitet gemäß der Schulordnung für Förderschulen (§13 SOFS) das Verfahren zur
Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein.
Die Diagnostik und Erstellung eines förderpädagogischen Gutachtens erfolgt anschließend
durch SprachheilpädagogInnen der zuständigen Förderschule.
Der Bescheid über die inklusive Beschulung erfolgt durch das LaSuB.
Als Stützpunktschule der Anne-Frank-Schule Zwickau, Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Sprache, haben wir unseren Schwerpunkt der Inklusion im Bereich
“Sprache” fokussiert.
Dass Inklusion gelingen kann, zeigen Lebenswege von Kindern, die nach einer inklusiven
Beschulung in unserer Grundschule ihren Bildungsweg erfolgreich an weiterführenden
Schulen fortsetzen konnten.