Schiller-Grundschule Rodewisch
Inklusion
Grundlage “Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Grundschule entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit grundsätzlich in allen Fächern nach den Lehrplänen der Grundschule unterrichtet (lernzielgleiche inklusive Unterrichtung)“ (§16 SOGS)
Inklusion ist nur mit einer entsprechenden Einstellung aller Beteiligten erfolgreich möglich!
Das Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf
Wenn bei einem Schulanfänger oder Schüler z.B. Sprachauffälligkeiten von Eltern, Erziehern oder Lehrern erkannt werden, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag zur Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs zu stellen. Dieser Antrag wird durch die Grundschule mit Einverständnis der Eltern beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gestellt. Das LaSuB leitet gemäß der Schulordnung für Förderschulen (§13 SOFS) das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Die Diagnostik und Erstellung eines förderpädagogischen Gutachtens erfolgt anschließend durch SprachheilpädagogInnen der zuständigen Förderschule. Der Bescheid über die inklusive Beschulung erfolgt durch das LaSuB. Als Stützpunktschule der Anne-Frank-Schule Zwickau, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, haben wir unseren Schwerpunkt der Inklusion im Bereich “Sprache” fokussiert. Dass Inklusion gelingen kann, zeigen Lebenswege von Kindern, die nach einer inklusiven Beschulung in unserer Grundschule ihren Bildungsweg erfolgreich an weiterführenden Schulen fortsetzen konnten.